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Wenn einer eine Reise tut, dann…… aber  was ist zu beachten, wenn der geliebte Vierbeiner mit auf Reise darf?

Im Allgemeinen ist bei einem Handel- oder Privatreiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen ein Heimtierausweis nötig.

Dieser Ausweis gilt in der EU und dem EWR-Raum, also in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und  Zypern. Für Grönland, die Färöer Inseln, die Balearen, die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, Gibraltar, die Azoren und Madeira gelten die Bedingungen für das Innergemeinschaftliche Verbringen. Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (mit Ausnahme von Bienen und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, alle Arten von Vögeln (mit Ausnahme von Geflügel), Nager und Hauskaninchen, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, Gegenstand eines Verkaufs oder Eigentumsübertragung zu sein. Der Heimtierausweis ist jedoch nur für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend!

Der Haustierausweis kann nur erstellt werden, wenn das Tier mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder durch einen Chip gekennzeichnet ist. Seit 3. Juli 2011 sind jedoch alle noch nicht gekennzeichneten Tiere ausschließlich zu chippen. Bei Tieren mit eindeutig identifizierbarer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und deren Datum im Heimtierausweis eingetragen ist, ist jedoch keine neue Kennzeichnung erforderlich.

Wichtig ist auch eine gültige Tollwutimpfung bei einem über 3 Monate alten Tier, welche ebenfalls im Heimtierausweis einzutragen ist. Die Impfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig und muss jährlich aufgefrischt werden. Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gibt es derzeit noch zusätzliche Anforderungen.

Ergänzend sei angemerkt, dass es für Finnland, Norwegen, Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich außerdem Zusatzbestimmungen zu Zecken- und/oder Bandwurmbehandlungen gibt. Aktuelle Informationen diesbezüglich finden sie auf der Homepage der jeweiligen ausländischen Behörde.

Die Verordnung sieht außerdem die Möglichkeit vor, Tiere, die unter 3 Monate alt sind, ohne Tollwutimpfung in einen Mitgliedsstaat einreisen zu lassen. Es steht jedoch jedem Mitgliedsland frei, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen. Österreich erlaubt dies nur, wenn jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist, für jedes Tier ein gültiger Heimtierausweis mitgeführt wird und das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein.

Auch Deutschland, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien und Tschechische Republik erlauben derzeit die Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten. Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden und Zypern verbieten dies derzeit. Mit einigen Ländern bzw. deren Botschaften ist derzeit vor der Mitnahme von Tieren unter 3 Monaten Kontakt aufzunehmen, besonders bei Belgien, Dänemark und Frankreich. Genauere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Reiseinformationen/Reisen_nach_Oesterreich/Innergemeinschaftliches_Verbringen_von_Hunden_Katzen_und_Frettchen_Heimtierausweis_Pet_Passport_)

 

Bei einer Einfuhr von Tieren aus Drittstaaten in die EU reicht die gültige Tollwutimpfung, die Mitführung einer Bescheinigung und die Kennzeichnung des Tieres. Eine serologische Tollwutuntersuchung ist für jedes Tier erforderlich, das nicht aus einem Drittstaat stammt.

Nähere Informationen zur Einfuhr aus Drittstaaten finden sie unter der  Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Reiseinformationen/ Reisen_nach_Oesterreich/Veterinaerbehoerdliche_Bestimmungen_fuer_die_Einfuhr_und_Wiedereinfuhr_nach_Oesterreich).